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AGB

Allgemeines

Die Firma Windorfer Werkzeug und Formenbau führt die ihr übertragenen Arbeiten als Werksunternehmer im Sinne des § 831 BGB ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen aus.  Der Auftraggeber erkennt mit der Auftragserteilung an die Firma Windorfer Werkzeug und Formenbau diese Bedingungen an. Diese Bedingungen gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehungen. Abweichende Bedingungen sind bei Auftragserteilung schriftlich zu vereinbaren, ohne eine solche zusätzliche Vereinbarung werden diese entgegenstehenden Bedingungen durch die Firma Windorfer Werkzeug und Formenbau nicht anerkannt. Eine etwaige Ungültigkeit einzelner Bedingungen der hier beschriebenen Bedingungen berührt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.  


Zustandekommen des Vertrags und Vergütung

Der Werksvertrag kommt mit der Auftragserteilung des Auftraggebers in mündlicher oder schriftlicher Form zustande. Angaben über die Anzahl der zum Auftrag einzusetzenden Mitarbeiter können im Einzelfall nicht berücksichtigt werden. Wird ein Auftrag aufgrund der Dringlichkeit zunächst mündlich erteilt, besteht die Pflicht der schriftlichen Nachreichung des Auftrages mit den oben beschriebenen Bedingungen. Die Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge des Unternehmers dürfen ohne dessen Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst wie Dritten zugänglich gemacht werden.


Lieferverzögerung

Die Firma Windorfer Werkzeug und Formenbau verpflichtet sich, die ihr übertragenen Dienstleistungen nach Maßgabe der vertraglichen Absprache fristgerecht auszuführen. Für die nicht im geschäftlichen Einflussbereich der Firma Windorfer Werkzeug und Formenbau liegenden Verzögerungen hat diese nicht einzustehen, auch für Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt besteht keine Ersatzpflicht.  


Vergütung

Die Firma WINDORFER Werkzeug.- und Formenbau berechnet dem Auftraggeber die Vergütung nach der Maßgabe der vertraglichen Absprache, wobei der Auftraggeber mangels einer anderweitigen Absprache eine Berechnung erhält, in der der Materialverbrauch und die Verwendung von Werkzeugen sowie Fahrtkosten in einer separaten Auflistung beschrieben und in der Berechnung integriert ist. Der Vergütungsumfang beginnt mit der Abfahrt vom Firmensitz und endet mit dem Rückkehrzeitpunkt. Fahrt- und Pausenzeiten sind vollumfänglich mit zu vergüten.  


Zwischenrechnung

Die Firma Windorfer Werkzeug und Formenbau behält sich vor, nicht vollständig abgeschlossene Arbeiten in Rechnung zu stellen, sofern sie in zeitlichem Umfang von eine Woche überschreiten sollten.  


Zahlungsverzug

Wenn nicht anders vereinbart, werden Zahlungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.   Nach der ersten schriftlichen Erinnerung besteht Zahlungsverzug. Ist der Auftraggeber im Zahlungsverzug, kann die Firma Windorfer Werkzeug und Formenbau weitergehende Arbeiten einstellen, bis der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Windorfer Werkzeug und Formenbau behält sich vor, im Zuge der Zahlungserinnerung Gebühren und Verzugszinsen zu berechnen.

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